Abwasser Untersuchung
Bewertung und Analyse von Abwasser
Abwässer können aufgrund Ihrer Beschaffenheit Gewässer Verunreinigung.
Die Vorgaben für die Einleitung von Abwässern werden im Wasserrechtsgesetz (WRG 1995), den darauf beruhenden Abwasseremissionsverordnungen und den Anforderungen der Indirekteinleiterverordnung geregelt.
Die Einhaltung der entsprechenden Emissionsgrenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.
Überprüfungspflichtige Einrichtungen sind unter anderem:
- Fettabscheider
- Mineralölabscheider
- Kläranlagen (z.B. Drei- Kammer- Faulanlagen, SBR- Anlagen, …)
- Schwimmbadabwässer (Rückspülwässer, Beckenentleerungen)
Unser umfangreicher Abwasser Service:
- fachgerechte Probenahme
- Auswertung durch eine akkreditierte Prüfstelle
- Empfehlungen und weitere Maßnahmen
- Abwasseremissionsgutachen
- Überprüfungen gemäß §134 WRG 1959
Bewilligte Anlagen haben alle fünf Jahre auf das Maß ihrer Einwirkung, sowie deren Betriebszustand und Wirksamkeit überprüft zu werden.